Die Parkkarte - bequemer geht es nicht

Frage

Wie kann ich kontakt- und bargeldlos parken?

Wo kann ich mit der NM Card parken?

Was muss ich tun, um kontakt- und bardgeldlos parken zu können?

Welche Angaben werden bei der Beantragung benötigt?

Kann auch das Guthaben auf der NM Card verwendet werden?

Was ist, wenn das Guthaben auf der NM Card nicht ausreicht? 

Wie erfolgt die Abrechnung? 

Unterscheiden sich die Parkgebühren für NM Card-Besitzer von den regulären Parkgebühren?

Was habe ich als NM Card-Besitzer dennoch für Vorteile?

Muss ich die NM Card beim Ein- und Ausfahren  an den Parkscheinautomaten halten?

Wer ist der Ansprechpartner, wenn sich die Schranke trotz Freischalten nicht automatisch öffnet? 

Antwort

Dies ist mit der NM Card möglich (nicht mit der Regionaldo-Karte), da die NM Card die technischen Voraussetzungen besitzt.

In den Parkanlagen der Stadtwerke Neumarkt: Ringstraße, Rosengasse sowie Tiefgarage Residenzplatz. 

Nach einmaliger Freischaltung der Funktion unter www.swneumarkt.de/vip-parken ist es möglich, die Parkanlagen kontakt-und bargeldlos zu nutzen.

Die NM Card-Kartennummer, Adressdaten, Mailadresse sowie die Bankdaten für die Abbuchung der Parkgebühren.

 

Ja, das ist möglich. Sie können dies bei dem Freischaltformular der Stadtwerke auswählen.

 

Der Rest der angefallenen Parkgebühren werden vom Bankkonto per SEPA-Lastschrift abgebucht.

Das Guthaben auf der Karte wird nach der Ausfahrt abgebucht. Die Abbuchung über das Bankkonto erfolgt in regelmäßigen Abständen. Hierfür erhalten Sie per Mail eine Rechnung/Aufzeichnung Ihrer Parkzeit von den Stadtwerken Neumarkt. 

Nein, die Gebühren sind identisch.

Sie können kontaktlos Ein- und Ausfahren und dies auch bargeldlos - ohne Wartezeit und auf der Suche nach passendem Kleingeld vor dem Kassenautomaten. 

Nein. Die NM Card muss lediglich so im Auto platziert sein (am Besten auf Höhe des Innenspiegels), um den Kontakt auf Distanz zu den angebrachten Antennen herzustellen.

Für die technische Seite sind die Stadtwerke Neumarkt zuständig.